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Informationen für Schulträger

Alles Wichtige zur Beantragung und Einführung von LOGINEO NRW an Schulen für Schulträger auf einen Blick: Checkliste für Schulträger (PDF, 389 KB)

Bitte beachten Sie, dass die systematische Abarbeitung der Checkliste optional ist und diese nur ein Unterstützungsangebot darstellt.

Schulträger nehmen die Beantragung von LOGINEO NRW für das Schulpersonal zur Kenntnis und bestätigen dies durch ihre Unterschrift auf dem Beauftragungsformular (Dokument 1).

Schulen kann nur eine LOGINEO NRW Instanz zugeteilt werden, wenn alle Unterlagen vollständig ausgefüllt bei der Medienberatung NRW eingegangen sind.

Hinweise für Schulen sind auf der Seite Beantragungsprozess zusammengestellt.

Weitere Informationen:

Medienkonzept und technische Voraussetzungen

Als Orientierungshilfe für die Medienentwicklungsplanung der Schulträger dient das Medienkonzept der Schulen, das entsprechend der pädagogischen Bedürfnisse und ausgehend von bereits vorhandener Ausstattung erstellt wird.

Unterstützung bei der Erstellung eines Medienkonzeptes bietet den Schulen eine Broschüre der Medienberatung NRW: Leitfaden Medienkonzept 2019

Informationen zu den technischen Voraussetzungen für LOGINEO NRW finden Sie hier:

Technische Voraussetzungen LOGINEO NRW

Beratung

Schulen und Schulträger können sich bei Fragen zur Implementierung von LOGINEO NRW an die zuständigen Medienberaterinnen und Medienberater wenden.

Die Medienberaterinnen und Medienberater bilden eine feste Größe im Rahmen des Unterstützungsangebotes von LOGINEO NRW. Sie stehen in direktem Kontakt mit allen wichtigen Beteiligten vor Ort und können entsprechend der individuellen Situation einer Schule oder eines Schulträgers beraten und unterstützen.

Beantragung, Kosten und Speicherplatz

Die Kosten für die Bereitstellung und den Betrieb von LOGINEO NRW trägt das Land. Für Schulen ist die Beantragung und Nutzung von LOGINEO NRW kostenfrei.
Die Schulleitung muss eine Nutzung nur noch offiziell beantragen.
Die benötigten Formulare werden auf der Seite Beantragungsdokumente bereitgestellt.


Wenn die Unterlagen ausgefüllt und von Schulleitung und Schulträger abgezeichnet sind, gehen die Dokumente via E-Mail oder auf dem Postweg an die Medienberatung NRW. Diese beauftragt das KRZN (Kommunales Rechenzentrum Niederrhein) mit dem Aufbau der LOGINEO NRW-Instanz für die jeweilige Schule. Die entsprechenden Zugangsdaten (initiale Passwörter) werden dann vom LOGINEO NRW-Auftragsmanagement per E-Mail an die offizielle E-Mail-Adresse der Schule schulnummer@schule.nrw.de verschickt.

Speicherplatz

Lehrerinnen und Lehrern steht in der Dateiablage ein kostenloser Speicherplatz von 5 GB zur Verfügung.

Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass die allermeisten Schulen mit diesem Speicherkontingent (PDF, 490 KB) auskommen.

LOGINEO NRW ist keine klassische Backup-Cloud und will bzw. kann aus Kostengründen nicht mit den Speicherplatzversprechen bestimmter kommerzieller Angebote konkurrieren.

Ein effizientes Speichermanagement, welches klare Regeln und Absprachen über die zentral im Cloud-Datei-Manager zur Verfügung gestellten Inhalte beinhaltet, hilft nicht nur dabei, mit dem bereitgestellten Speicherplatz auszukommen, sondern fördert auch die Übersichtlichkeit.

Kommunale Mitbestimmung

Auch wenn die Hauptpersonalräte aller Schulformen und der Verwaltung der Einführung und Nutzung von LOGINEO NRW an Schulen zugestimmt haben, ist das an Schulen beschäftigte kommunale Personal hier nicht automatisch berücksichtigt.

Dies bedeutet, dass der kommunale Personalrat jedes Schulträgers gesondert darüber entscheiden muss, ob kommunale Beschäftigte, wie z. B. die Sekretärin oder der Hausmeister, mit LOGINEO NRW arbeiten dürfen.

Dieses Mitbestimmungsverfahren ist vom jeweiligen Schulträger auf den Weg zu bringen.

Sicherheit und Datenschutz

Die Speicherung von Daten in LOGINEO NRW erfolgt in vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierten vertrauenswürdigen Bereichen des Kommunalen Rechenzentrums Niederrhein (KRZN) innerhalb von Nordrhein-Westfalen.

Die Datenverarbeitung für schulische Instanzen findet unter Beachtung folgender Gesetze und Verordnungen statt:

  • EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
  • Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW)
  • Schulgesetz NRW (SchulG NRW)
  • Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten von Schülerinnen, Schülern und Eltern
    (VO-DV I)
  • Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten der Lehrerinnen und Lehrer (VO-DV II)
  • Dienstanweisung ADV

Für den verantwortungsvollen Umgang mit personenbezogenen Daten steht dem Schulpersonal ein zusätzlich gesicherter Datensafe zur Verfügung. Das dezidierte Rechte-Rollenkonzept (PDF, 1,2 MB) sorgt zudem dafür, dass nur berechtigte Personen Einblick in für sie bestimmte Bereiche haben.

Administration und Support

Schulträger sind weder für die Administration noch für den Support von LOGINEO NRW zuständig.

Folgende Aufgaben liegen in der Verantwortung der Schulen:

  • Anlegen und Aktualisieren der Nutzerinnen und Nutzer mittels Import der notwendigen Stammdaten aus dem Schulverwaltungsprogramm
  • Koordination der Pflege der Ordnerstrukturen und Zugriffsrechte
  • Meldung von Störungen, Fehlern, Problemen

Für diese Aufgaben erhalten Schulen eine aufgabengebundene Ermäßigungsstunde.

Support

Unterstützung für die Nutzung von LOGINEO NRW bietet das "Netzwerk", also der Hilfebereich der Schulplattform LOGINEO NRW. Hier finden Nutzerinnen und Nutzer das LOGINEO NRW Handbuch (Kompendium) sowie zahlreiche Anleitungen (als Video oder Text) zu speziellen Themen.

Sollten die Angebote im Netzwerk von LOGINEO NRW keine passende Antwort liefern, können berechtigte Nutzerinnen und Nutzer (in der Regel sind dies Administratorinnen und Administratoren) über ein Supportformular Kontakt zum Support-Team von LOGINEO NRW aufnehmen.


Je nach Problemfeld werden die Anfragen ggf. direkt an den IT-Dienstleister weitergeleitet. Auf diese Weise wird eine zügige Behebung von technischen Problemen/Fehlern gewährleistet.

Seite zuletzt geprüft und aktualisiert: 22.April 2024

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