Hinweise zum Beantragungsprozess für Schulen
Die Beantragungsunterlagen sind im Bereich Beantragungsdokumente veröffentlicht.
Bitte beachten Sie vor dem Ausfüllen die Hinweise auf dieser Seite.
Zur Unterstützung des Beantragungsprozesses dient folgende Checkliste, die alle wesentlichen Aspekte für die Einführung der Basis-IT-Infrastruktur LOGINEO NRW übersichtlich zusammenfasst:
Checkliste zur Beantragung und Einführung von LOGINEO NRW an Schulen
Von der Vorbereitung bis zur Nutzung:
Information und Beratung
Die wichtigsten Informationen zu LOGINEO NRW sind auf unseren Webseiten zusammengestellt.
Der Erklärfilm auf der Seite Was ist LOGINEO NRW gibt einen ersten Überlick über die Arbeits- und Kommunikationsplattform. Das Video „Funktionen und Mehrwerte“ beschreibt den Funktionsumfang der Basis-IT-Infrastruktur und zeigt die Vorteile auf.
Unterstützung bei Fragen rund um die Einführung von LOGINEO NRW bieten Medienberaterinnen und Medienberater. Sie begleiten bei Bedarf die Einführung der Software an den Schulen.
Falls Beratung zum Thema Datenschutz benötigt wird, helfen die behördlichen Datenschutzbeauftragten (bDSB)weiter.
Vorbereitung in der Schule
Mit der Anpassung des Medienkonzeptes werden die Voraussetzungen geschaffen, die schulische Ausstattung zu planen. Dem Schulträger dient dieses Konzept als Orientierung für seine Medienentwicklungsplanung.
Um LOGINEO NRW für Lehrkräfte und das Schulpersonal einsetzen zu können, ist ein Beschluss der Lehrerkonferenz notwendig. Für die Nutzung von LOGINEO NRW mit Schülerinnen und Schülern ist ein Beschluss der Schulkonferenz notwendig.
Hilfreich ist das Einrichten einer Arbeitsgruppe LOGINEO NRW. Zudem müssen Administratoren benannt werden, die beispielsweise verantwortlich sind für folgende Aufgaben:
- das Anlegen und Aktualisieren der Nutzerinnen und Nutzer mittels Import der notwendigen Stammdaten aus dem Schulverwaltungsprogramm
- die Koordination und Pflege der Ordnerstrukturen und Zugriffsrechte
- die Meldung von Störungen, Fehlern, Problemen
Für diese Aufgaben erhalten Schulen eine aufgabengebundene Ermäßigungsstunde.
Für Administratoren werden Schulungen angeboten, Hinweise dazu erhalten die Schulen bei der Auftragsbestätigung.
Technische Hinweise sind auf der folgenden Seite beschrieben: Technische Voraussetzungen.
Beantragung LOGINEO NRW Schulplattform
Die für die Beantragung von LOGINEO NRW benötigten Formulare sind auf der Seite Beantragungsdokumente zu finden.
Wenn die Unterlagen ausgefüllt und von Schulleitung und Schulträger abgezeichnet sind, gehen die Dokumente via E-Mail oder auf dem Postweg an die Medienberatung NRW. Diese beauftragt das KRZN (Kommunales Rechenzentrum Niederrhein) mit dem Aufbau der LOGINEO NRW-Instanz für die jeweilige Schule. Die entsprechenden Zugangsdaten (initiale Passwörter) werden dann per E-Mail an die dienstliche E-Mail-Adresse (schulnummer@schule.nrw.de) der Schulleitung geschickt.
Nutzung LOGINEO NRW Schulplattform
Die Kosten für die Nutzung aller Produkte der LOGINEO NRW Produktfamilie trägt das Land Nordrhein-Westfalen.
Lehrkräften steht in der Dateiablage ein kostenloser Speicherplatz von 5 GB zur Verfügung, Schülerinnen und Schülern 1 GB. Weitere Informationen finden Sie im Dokument Kontotypspezifisches Speichervolumen in LOGINEO NRW (PDF, 490 KB).
Unterstützung für die Nutzung von LOGINEO NRW bietet das „Netzwerk", also der Hilfebereich der Schulplattform LOGINEO NRW. Hier finden Nutzerinnen und Nutzer das LOGINEO NRW Handbuch zu speziellen Themen. Lehrerinnen und Lehrern, Administratorinnen und Administratoren steht außerdem ein Forum zum Austausch untereinander zur Verfügung. Sollte das „Netzwerk" von LOGINEO NRW keine passende Antwort liefern, können berechtigte Nutzerinnen und Nutzer (in der Regel sind dies Administratorinnen und Administratoren) über ein Supportformular Kontakt zum Support-Team von LOGINEO NRW aufnehmen.
Sollten Anliegen im persönlichen Gespräch einfacher verständlich gemacht werden können, haben berechtigte Nutzerinnen und Nutzer ebenfalls die Möglichkeit, den LOGINEO NRW Support Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 16:00 Uhr telefonisch unter der Rufnummer (0211) 41764888 zu kontaktieren (außer an bundeseinheitlichen Feiertagen und Feiertagen in Nordrhein-Westfalen). Außerhalb der Sprechzeiten und an bundeseinheitlichen Feiertagen und Feiertagen in Nordrhein-Westfalen können Anliegen wie gewohnt über das Supportformular eingereicht werden.
Bitte beachten Sie zusätzlich folgende wichtige Hinweise für die Beantragung einer LOGINEO NRW-Instanz:
Standard-Domain/Standard-E-Mail-Adresse
Bei der Einrichtung einer LOGINEO NRW-Instanz durch das Kommunales Rechenzentrum Niederrhein (KRZN) wird immer eine Standard-Domain nach folgendem Muster eingerichtet:
schulnummer.nrw.schule
Die aus der Standarddomain resultierende Standard-E-Mail-Adresse vorname.nachname@schulnummer.nrw.schule kann nicht gelöscht werden, sie ist und bleibt die offizielle dienstliche E-Mail-Adresse.
Die Startseite einer LOGINEO NRW-Instanz ist immer auch über die Eingabe dieser Standard-Domain in der Browseradresszeile erreichbar.
Neben dieser primären Domain, kann auf Wunsch optional eine weitere sprechende „Subdomain“ wie z.B. goethe-gymnasium.nrw.schule oder eine eigene Domain, wie z.B. goethe-gymnasium.de als Aliasadress-Endung eingerichtet werden.
Eine einmal vergebene E-Mail wird immer gesperrt und steht anschließend nicht mehr zur Verfügung
Aliasdomain
Neben dieser primären Domain kann nur eine weitere sprechende Subdomain wie z.B. goethe-gymnasium.nrw.schule oder eine eigene Domain wie z.B. goethe-gymnasium.de als Aliasadress-Endung eingerichtet werden.
Wenn Ihre Schule also zusätzlich eine sprechende Domainendung als Instanz und E-Mail-Adresse nutzen möchte, stehen zunächst folgende Varianten zur Auswahl:
Standardadresse | vorname.nachname@schulnummer.nrw.schule |
optional zusätzlich
sprechende Subdomain | vorname.nachname@wunschname.nrw.schule |
alternativ zusätzlich
eigene sprechende Domain | vorname.nachname@eigenedomain.de |
Die ersten beiden Optionen sind schnell umzusetzen. Eine gewünschte Subdomain muss lediglich bei der Beauftragung mit angegeben werden. Vorausgesetzt, die gewünschte Subdomain ist noch nicht belegt, wird diese beim Aufbau der Instanz dann direkt mit angelegt.
Die Einrichtung einer Sub-Subdomain (z.B. schule.ort.nrw.schule) wird aktuell nicht unterstützt.
Integration einer bestehenden Domain in LOGINEO NRW
Wenn Sie eine eigene, bereits verwendete oder zumindest reservierte Maildomain in LOGINEO NRW integrieren wollen, müssen durch eine berechtigte Stelle (in der Regel Ihr Provider) einige Anpassungen an Ihrer Domain (DNS-Einträge) vorgenommen werden.
Nur so kann sichergestellt werden, dass die an Ihre (bisherige) E-Mail-Adresse versendeten E-Mails auch in die LOGINEO NRW-Postfächer zugestellt werden und von LOGINEO NRW versendete E-Mails mit Ihrer (bisherigen) E-Mail-Adresse als Absenderadresse versandt werden können.
Nach der Instanzauslieferung müssen dafür die in dieser Anleitung zur Integration einer externen Domain (PDF, 437 KB) beschriebenen Schritte durchgeführt werden.
Bitte beachten Sie darüber hinaus:
- In LOGINEO NRW wird neben der dienstlichen Standardmailadresse eine weitere Adresse beim Import nach dem Muster vorname.nachname@eigenedomain.de angelegt.
- Bestehende E-Mail-Adressen mit einer anderen Namenskonvention vor der Domainendung (z. B. Namenskürzel@eigenedomain.de) müssen von Ihrem Administrator für jeden einzelnen Benutzer manuell im System eingegeben werden! (Siehe Abschnitt – Andere Namenskonventionen bei E-Mail-Adressen)
- Es findet kein automatischer Umzug des bisherigen Mailverkehrs oder bestehender Adressbücher statt.
- Bestehende E-Mails und Daten müssen dann ggf. von den Benutzern individuell gesichert werden.
- Es kann einige Stunden dauern, bis sich weltweit alle DNS-Server aktualisiert haben. In dieser Zeit sind Ihre bisherigen E-Mail-Adressen ggf. nicht erreichbar. Bitte berücksichtigen Sie diesen Aspekt bei Ihren Planungen.
Eine einfache Alternative: Vielleicht kommt für Sie die Möglichkeit in Betracht, mit dem Start von LOGINEO NRW an Ihrer Schule mit einer neuen E-Mail-Adresse zu arbeiten. In diesem Fall könnten Sie Ihre alten E-Mail-Adressen im Rahmen einer organisatorischen Maßnahme auf Ihre neuen LOGINEO NRW-E-Mail-Adressen für einen bestimmten Zeitraum umleiten. Mails an Ihre bisherigen E-Mail-Adressen würden dadurch in Ihre LOGINEO NRW-Postfächer weitergeleitet werden.
Bitte beachten Sie, falls Schülerinnen und Schüler eine schulische E-Mailadresse benutzen:
Sollten Sie innerhalb Ihrer eigenen Domain Ihren Mailserver so konfiguriert haben, dass auch Schülerinnen und Schüler dort eine eigene E-Mail-Adresse haben, bedenken Sie, dass diese bei einem Mailserver-Umzug so lange nicht erreichbar ist, bis die Schülerinnen und Schüler in Ihrer LOGINEO NRW Instanz eingepflegt sind.
Ein möglicher Lösungsansatz besteht darin, dass Sie mit dem Umzug des Mailservers bis zum Zeitpunkt der Freigabe des Systems für Schülerinnen und Schüler warten, aber für die Lehrerinnen und Lehrer auf Ihrem aktuellen Mailserver eine Umleitung auf die LOGINEO NRW Postfächer einrichten.
Andere Namenskonventionen bei E-Mail-Adressen
Bestehende E-Mail-Adressen mit einer anderen Namenskonvention vor der Domainendung (z. B. Namenskürzel@eigenedomain.de oder nachname@eigenedomain.nrw.schule) müssen von Ihrem Administrator für jeden einzelnen Benutzer manuell im System eingegeben werden!
Startseiten- Standard
Standardmäßig steht Ihnen in LOGINEO NRW ein Basis Content Management System (CMS), d.h. eine Art Mini-Homepage, zur Verfügung, die es erlaubt, wesentliche Informationen auf der LOGINEO-NRW-Startseite Ihrer Schule zu veröffentlichen.
Diese Basisstartseite ist immer über die URL schulnummer.nrw.schule erreichbar. Schulen mit einer sprechenden Subdomain wunschname.nrw.schule erreichen diese Startseite zusätzlich über diese alternative URL.
Einbindung Ihrer Homepage als Startseitenmodul
Nutzt Ihre Schule bereits eine eigene Homepage/Domain, gibt es die Möglichkeit, diese mit LOGINEO NRW zu verbinden. Dann ist Ihre Homepage auch über die Startseitenkachel von LOGINEO NRW zu erreichen.
WICHTIG: Aus Sicherheitsgründen können nur Internetpräsenzen mit einer gültigen SSL-Verschlüsselung (Präfix https://) angebunden werden.
Wenn Ihre Schule eine Einbindung einer bereits bestehenden Homepage in das Startseitenmodul von LOGINEO NRW erwägt, sollten Sie sich diesbezüglich mit Ihrem Web-Hoster in Verbindung setzen.
In diesem Fall ist es zudem empfehlenswert, dass das Flyout mit Auslieferung der Instanz bereits in der Homepage integriert ist, um den Zugang zu Ihrer LOGINEO NRW-Instanz und die Navigation zwischen den einzelnen Modulen zu vereinfachen (siehe unten).
Einbindung des Flyouts
Das Flyout von LOGINEO NRW kann in Ihre bestehende Homepage integriert werden. Dafür ist nur ein kleiner Eingriff in den HTML-Code der jeweiligen Startseite der Homepage notwendig.
Eine detaillierte Anleitung für die Einbindung des Flyouts in eine Webseite finden Sie im Netzwerk von LOGINEO NRW.
Umzug von Logineo zu LOGINEO NRW
Logineo und LOGINEO NRW sind – auch bei Namensähnlichkeit – zwei verschiedene Produkte. Sie müssen den kompletten Beantragungsprozess wie er auf dieser Seite beschrieben ist durchlaufen. Bitte beachten Sie, dass Sie erneut den Beschluss der Lehrerkonferenz benötigen.
Eine automatische Datenmigration von Logineo zu LOGINEO NRW ist derzeit leider noch nicht verfügbar.
Das E-Mail-Hosting von Logineo liegt beim Kommunalen Rechenzentrum Niederrhein (KRZN) und kann zu LOGINEO NRW umgezogen werden. Folgen Sie dazu der ausführlichen Anleitung zum Umzug des MX-Eintrags auf dieser Seite. Die zuständige Stelle (in Ihrem Fall das KRZN) muss von Ihnen angewiesen werden, den MX-Eintrag auf mx.nrw.schule zu ändern, damit die an Sie adressierten E-Mails in Ihr LOGINEO NRW-Postfach zugestellt werden.