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Dienstvereinbarung

Vereinbarung. Zwei Personen geben sich die Hand.

Klare Regelungen für die Einführung, Nutzung und Weiterentwicklung von LOGINEO NRW schafft die Dienstvereinbarung, die zwischen dem nordrhein-westfälischen Ministerium für Schule und Bildung und den Hauptpersonalräten für Lehrkräfte an Förderschulen, Grundschulen, Hauptschulen, Gesamtschulen, Gymnasien/Weiterbildungskollegs, Berufskollegs sowie dem Hauptpersonalrat Verwaltung geschlossen wurde.

Inhalte der Dienstvereinbarung sind u.a. der Schutz vor Arbeitsverdichtung, Mehrbelastung, Leistungs- und Verhaltenskontrollen.

Für die Einführung, Nutzung und Weiterentwicklung von LOGINEO NRW in Realschulen gilt ein gesonderter Runderlass (BASS 10-32 Nr. 68).

Zur Dienstvereinbarung.


Weitere Informationen

Die Dienstvereinbarung regelt im Einzelnen:
  • die Einführung, Nutzung und Weiterentwicklung von LOGINEO NRW in den verschiednen Schulformen
  • die prozessbegleitende Beteiligung der Hauptpersonalräte
  • das Format einer wissenschaftlichen Evaluation der Erprobung von LOGINEO NRW
  • den Schutz vor Mehrbelastung und Arbeitsverdichtung
  • den Schutz vor Leistungs- und Verhaltenskontrolle
Zu der Dienstvereinbarung gehören außerdem:
  • die Produktbeschreibung für LOGINEO NRW
  • die Nutzungsbedingungen
  • die Datenschutzbestimmungen
  • die Rahmenmediennutzungsordnung
  • die Kriterien zur Anbindung von Drittprodukten an LOGINEO NRW
  • die Formulare zur Beauftragung von LOGINEO NRW
  • das LOGINEO NRW Servicepaket
  • eine Übersicht zum Rechte-Rollen-Konzept
  • die Administratorenverpflichtung

Laufzeit und Kündigungsfrist
Die Dienstvereinbarung gilt zunächst ein halbes Jahr über den Abschluss der Evaluation hinaus (voraussichtlich bis zum 31.01.2022). Die Laufzeit der Dienstvereinbarung verlängert sich um jeweils ein weiteres Schuljahr, wenn die Dienstvereinbarung nicht sechs Monate vor Ablauf des betreffenden Zeitraumes schriftlich gegenüber dem Vertragspartner gekündigt wird.


Anlagen zur Dienstvereinbarung


Anlage 1: Produktbeschreibung

In der Produktbeschreibung wird übersichtlich zusammengefasst, was LOGINEO NRW genau ist und welche Funktionen Nutzerinnen und Nutzern mit LOGINEO NRW zur Verfügung stehen.

Anlage 1: Produktbeschreibung

Anlage 2: Nutzungsbedingungen

In Anlage 2 werden die Bedingungen für die Nutzung von LOGINEO NRW erläutert. Berücksichtigt sind hierbei u.a. die Bereiche Rechtsvorschriften, Beteiligung am Netzwerk LOGINEO NRW, Passwortschutz, Kommunikationsvorgänge, Missbrauchskontolle, Spamfilter und Virenschutz.

Anlage 2: Nutzungsbedingungen

Anlage 3: Datenschutzerklärung LOGINEO NRW

In dieser Anlage sind Informationen zu Umfang und Zulässigkeit der Datenvereinbarung, der Datensicherheit, der Weitergabe personenbezogener Daten sowie die Fristen für die Löschung der erhobenen Daten zusammengefasst.

Anlage 3: Datenschutzerklärung LOGINEO NRW

Anlage 4: Rahmenmediennutzungsordnung

Die Vereinbarung über die Nutzung von LOGINEO NRW für schulorganisatorische Zwecke in Anlage 4 klärt Grundsätze zu Kommunikation, Nutzung von E-Mail, Kalender und Cloud-Dateimanager.

Anlage 4: Rahmenmediennutzungsordnung

Anlage 5: Kriterien zur Anbindung von Drittprodukten

Eine Anbindung von Drittprodukten ist grundsätzlich möglich. In Anlage 5 sind insbesondere die Pflichten des Anbieters bei einer Anbindung aufgelistet, zudem werden Aspekte zu Datenschutz und Datensicherheit aufgeführt, die in direktem Zusammenhang mit einer Anbindung stehen.
Ein Akreditierungsprozess zur Umsetzung möglicher Anbindungen ist zurzeit noch nicht möglich.

Anlage 5: Kriterien zur Anbindung von Drittprodukten

Anlage 6: Antrag zur Beauftragung von LOGINEO NRW

Für die Beauftragung von LOGINEO NRW ist es notwendig, dass seitens der Schulleitung ein vorgegebener Prozess durchlaufen wird. Wesentlicher Bestandteil dieses Prozesses ist die Anlage 6 der Dienstvereinbarung, die auf der Seite Beauftragungsdokumente zu finden ist.

Anlage 7: Konzept Servicepaket

Zahlreiche Unterstützungsangebote begleiten die Schulen und zukünftig die Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) bei ihrer Arbeit mit LOGINEO NRW. Wo und in welcher Form Nutzerinnen und Nutzer Hilfen erhalten können, geht aus dieser Anlage hervor.

Anlage 7: Konzept Servicepaket

Anlage 8: Rechte-Rollen-Konzept

In LOGINEO NRW sind Nutzerinnen und Nutzer grundsätzlich an bestimmte Rechte gebunden, die zu sogenannten Kontotypen, z. B. „Schüler“ oder „Lehrer“, zusammengefasst sind. Anlage 8 schlüsselt die verschiedenen Kontotypen sowie die dazugehörigen Rechte auf.

Anlage 8: Rechte-Rollen-Konzept

Anlage 9: Administratorenverpflichtung

Die Administratoren von LOGINEO NRW verpflichten sich durch Unterschrift der Administratorenverpflichtung der Beachtung der datenschutzrechtlichen Anforderungen nach der DSGVO (Verpflichtungserklärung). Ferner werden im Protokoll Übergabe (und Entzug) des administrativen Systemzugangs dokumentiert.

Anlage 9: Administratorenverpflichtung

Seite zuletzt geprüft und aktualisiert: 25.April 2024

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