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Technische Voraussetzungen

LOGINEO NRW kann von jedem netzwerkfähigen digitalen Endgerät ohne Installation und lokale Wartung genutzt werden. Ein Zugang zum Internet sowie ein Endgerät mit Standardausstattung sind für die Nutzung ausreichend. Nutzerinnen und Nutzer erhalten einen persönlichen Zugang zu LOGINEO NRW und können ohne eine erneute Anmeldung (Single Sign-On) angebundene Produkte verwenden.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Aufrufen von LOGINEO NRW über mobile Endgeräte zwar grundsätzlich möglich ist, LOGINEO NRW aber erst in späteren Versionen für die Darstellung auf mobilen Endgeräten optimiert wird.

Für den reibungslosen Einsatz von LOGINEO NRW sind einige technische Voraussetzungen im Vorfeld zu prüfen:


Ausreichend digitale Arbeitsplätze

Da nicht vorausgesetzt werden darf, dass Lehrerinnen und Lehrer ihre privaten Endgeräte für die Erledigung dienstlicher Aufgaben einsetzen, sollten Schulen grundsätzlich über genügend geeignete und dem aktuellen technischen Stand entsprechende Arbeitsplätze mit Internetanschluss verfügen, um den Kolleginnen und Kollegen die Möglichkeit zu geben, LOGINEO NRW am Dienstort zu nutzen.

Aktuelle Version des Betriebssystems

Es muss sichergestellt sein, dass das jeweilige Betriebssystem (Windows, Linux, MacOS) der Endgeräte, mit denen LOGINEO NRW genutzt werden soll, auf dem aktuellen Stand ist und Updates des Betriebssystems in regelmäßigen Abständen eingespielt werden, um die Sicherheit innerhalb des Verwaltungs- sowie des pädagogischen Netzwerks gewährleisten zu können.

Aktuelle Browser

Ferner sollte darauf geachtet werden, dass den Schulen ein aktueller Browser als Alternative zum Internet Explorer zur Verfügung steht, da es mit diesem zu erheblichen Performance-Einbußen im Rahmen der Nutzung von LOGINEO NRW kommen kann. Die jeweiligen Browser (Firefox, Chrome, Safari, Opera etc.) sollten stets in der aktuellen Version im System vorliegen, da die dort implementierten Sicherheitsstandards auf die aktuellen Bedrohungslagen aus dem Internet abgestimmt sind. Zusätzlich gewährleisten regelmäßige Browserupdates, dass alle aktuellen Web-Anwendungen problemlos in der jeweiligen IT-Umgebung funktionieren.

Vorteilhaft: flächendeckende WLAN-Abdeckung

Eine flächendeckende WLAN-Abdeckung innerhalb einer Schule ist bei der Implementierung von LOGINEO NRW sehr förderlich und hilft den Lehrerinnen und Lehrern dabei, ihre dienstlichen Aufgaben auch mit mobilen Endgeräten erledigen zu können.

Firewall, Verschlüsselungen und weitere Sicherheitseinstellungen

Der jeweilige IT-Dienstleister (ggf. die jeweilige Schule, welche ihr Netzwerk selbst administriert) sollte das eigene Sicherheitskonzept noch einmal überprüfen, um den Schulen, die sich für die Basis-IT-Infrastruktur LOGINEO NRW entscheiden, den Umstieg zu erleichtern.

Dazu gehören:

• die Freischaltung der IMAP (993) und SMTP (465) Ports in der Firewall,

• die Möglichkeit der Einbindung eines IMAP-Kontos in die bestehende Software-Architektur des Verwaltungsnetzes,

• die Einrichtung der Verschlüsselung SSL für die Homepage der Schule,

• das Zulassen der Zugriffe auf die Open-Source-Softwares SOGo sowie edu-sharing,

• Freischaltung des CalDAV-Protokolls in der Firewall.

Umzug des Mailhostings/Integration der eigenen Homepage in LOGINEO NRW

Das E-Mail-Hosting kann grundsätzlich zu LOGINEO NRW umgezogen werden. Hierfür wird es nötig sein, dass der MX-Eintrag in der bereits bestehenden Domain der Schule zu einem bestimmten Zeitpunkt geändert werden muss, um die Umleitung der ankommenden E-Mails in das LOGINEO NRW-Postfach zu bewirken.

Gleichzeitig würde dann das Startseitenmodul von LOGINEO NRW auf den A-Record der entsprechenden Domain verweisen, wodurch Schulen ihre bestehende Homepage in LOGINEO NRW als Startseitenmodul verwenden können.

Dafür muss allerdings sichergestellt werden, dass die Verbindung zu dieser Seite über eine verschlüsselte Verbindung (https://) aufgebaut werden kann. Für die Homepage der Schule muss aus diesem Grund ein Verschlüsselungszertifikat sowie die SSL-Verschlüsselung aktiviert werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Empfehlung: Pflege der Primärdaten im Schulverwaltungsprogramm Schild

Benutzerdaten können zwar grundsätzlich auch per Tabellenimport (z. B. im CSV-Format) in die Benutzerverwaltung von LOGINEO NRW importiert werden, wesentlich komfortabler und unkomplizierter ist es allerdings, Daten aus dem zentralen Schulverwaltungsprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen, Schild, mit LOGINEO NRW zu synchronisieren.

Die Schulsoftware Schild verfügt bereits über eine entsprechende Schnittstelle zu LOGINEO NRW, durch die sämtliche Benutzerdaten, inklusive der Gruppenzugehörigkeiten, mit nur wenigen Klicks in LOGINEO NRW importiert werden können.

Lehrer-Ident-Nr. in Schild

Für einen Import von Lehrer-Benutzerdatensätzen aus einer Schild-Datei (.xml) zu LOGINEO NRW sind die Lehrer-Ident-Nummern der einzelnen Nutzerinnen und Nutzer erforderlich.

Sollten Administratorinnen oder Administratoren diese Lehrer-Ident-Nr. bei einzelnen Kolleginnen und Kollegen nicht vorliegen, empfehlen wir dringend, diese Lehrer-Ident-Nr. zu recherchieren und die betroffenen Kolleginnen und Kollegen erst bei Vorliegen dieser zu LOGINEO NRW zu importieren.

Im Dokument Fehlende Lehrer-Identnummern (PDF, 694 KB) finden Sie Informationen, wie Sie an die (fehlenden Teile) einer Lehrer-Ident-Nr. einzelner Lehrerinnen und Lehrer gelangen.

Bei fehlender Lehrer-Ident-Nr. in Schild raten wir davon ab:

  • einzelne Lehrkräfte über einen CSV-Import in LOGINEO NRW anzulegen,
  • einzelne Lehrkräfte manuell in LOGINEO NRW anzulegen oder
  • eine andere Lehrer-Ident-Nr. als die offizielle einzutragen.

Schulbezeichnung in LOGINEO NRW

In LOGINEO NRW wird an verschiedenen Stellen, etwa auf der Startseite der Instanz oder beim Schulkalender, die Schule automatisch bezeichnet.

LOGINEO NRW erfasst die Schulbezeichnung aus dem Datensatz „Kurzbezeichnung“ des Open Data Bestandes des Ministeriums für Schule und Bildung. Wir empfehlen, die entsprechenden Angaben in den Datensätzen der Schulverwaltungsanwendungen des MSB vor der Beauftragung von LOGINEO NRW zu überprüfen und ggf. in Kooperation mit dem Schulträger eine Änderung der Kurzbezeichnung der Schule vornehmen zu lassen.

Einsatz auf mobilen Endgeräten

Das Aufrufen von LOGINEO NRW über mobile Endgeräte ist ebenfalls möglich. Die Darstellung wird fortlaufend optimiert.

Seite zuletzt geprüft und aktualisiert: 28.März 2024

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