Nutzungsbedingungen in Leichter Sprache für LOGINEO NRW Messenger
Bedingungen für das Arbeiten mit
dem LOGINEO NRW Messenger
und
dem Messenger mit Video-Konferenz-Option
Es gibt den LOGINEO NRW Messenger.
Der LOGINEO NRW Messenger ist für Lehrer.
Und für Schüler.
Messenger ist ein englisches Wort.
Das Wort spricht man so: Mäss-än-dschär.
Das Wort bedeutet: Bote.
Ein Messanger ist ein Computer-Programm.
Das Computer-Programm ist für den Austausch von Nachrichten.
Die Nachrichten sind zum Beispiel:
- Texte.
- Videos
LOGINEO NRW Messenger unterstützt
die Lehrer und die Schüler
bei der Verständigung.
Die Verständigung ist digital.
Digital bedeutet:
Mit Computern.
Die Verständigung ist mit
- Schreiben von Texten
oder
- Video-Treffen.
Das Schreiben von Texten
und die Video-Treffen
sind
- schnell.
- einfach.
- sicher.
Es gibt Bedingungen.
Die Bedingungen sind Regeln für das Arbeiten.
Die Bedingungen nennt man auch:
Nutzungs-Bedingungen.
Die Nutzungs-Bedingungen sind für das Arbeiten mit:
- LOGINEO NRW Messenger
und
- LOGINEO NRW Messenger
mit Video-Konferenz-Möglichkeit
Video-Konferenz bedeutet:
Verschiedene Menschen treffen sich.
Am Computer.
Die Menschen sprechen über wichtige Sachen.
LOGINEO NRW Messenger
und
LOGINEO NRW Messenger
mit Video-Konferenz-Möglichkeit
nennt man in dem Text auch:
Angebot.
Die Nutzungs-Bedingungen sind Regeln.
Die Regeln sind für das Arbeiten
mit dem Computer-Programm.
Die Nutzer müssen sich an die Regeln halten.
Die Nutzungs-Bedingungen haben verschiedene Teile.
Die verschiedenen Teile sind:
- der Geltungs-Bereich
- der Einsatz-Bereich
- die Beachtung geltender Rechts-Vorschriften
- das Verbot von Video-Aufzeichnungen
- der Passwort-Schutz
- die Zuwider-Handlung.
Das sind die Erklärungen für die verschiedenen Teile:
Geltungs-Bereich
Der Geltungs-Bereich bedeutet:
Die Angebote sind für
bestimmte Schulen.
LOGINEO NRW ist für alle Schulen in NRW.
Die Schulen haben eine Anerkennung.
Die Anerkennung ist vom Ministerium für Schule und Bildung.
LOGINEO NRW ist für die Schulen kostenlos.
Für wen ist LOGINEO NRW?
LOGINEO NRW ist für
alle
- Schulen und
- ZfsL.
ZfsL ist die Abkürzung für:
Zentren für schulpraktische Lehrer-Ausbildung
in NRW.
Einsatz-Bereich
Einsatz-Bereich bedeutet:
Die Angebote sind für
bestimmte Personen.
Die Leitungen brauchen eine Erlaubnis.
Die Erlaubnis ist für das Nutzen von den Angeboten.
Die Angebote sind für die
- öffentlichen Schulen
- anerkannten Ersatz-Schulen
- Zentren für schulpraktische Lehrer-Ausbildung.
Beachtung geltender Rechts-Vorschriften
Beachtung geltender Rechts-Vorschriften bedeutet:
Man muss sich an bestimmte Regeln halten.
Die Regeln stehen in bestimmten Gesetzen.
Die Namen von den Gesetzen sind:
- das Urheber-Recht
- das Jugend-Schutz-Recht
- das Straf-Recht
- die EU-Daten-Schutz-Grundverordnung
- das Daten-Schutz-Gesetz
- das Schul-Gesetz NRW
- die Verordnung VO-DV I
- die Verordnung VO-DV II
- die Dienst-Anweisungen für
die automatisierte Verarbeitung
von personenbezogenen Daten
in der Schule.
Mit weiteren Texten.
Die Nutzer dürfen bestimmte Inhalte über die Angebote nicht
- weitergeben
und
- speichern.
Die bestimmten Inhalte sind:
- Sex ohne Gefühle
- Gewalt
- Rassismus
Rassismus bedeutet:
Menschen denken:
andere Menschen sind weniger wert.
Das sind Beispiele:
Weil die anderen Menschen
eine andere Haut-Farbe haben.
Weil die anderen Menschen
aus einem anderen Land kommen.
Weil die anderen Menschen
an einen anderen Gott glauben.
- Menschen-Verachtung
Menschen-Verachtung bedeutet:
Menschen behandeln andere Menschen schlecht.
Menschen lehnen andere Menschen ab.
- Denunzierung
Denunzierung bedeutet:
Menschen machen andere Menschen schlecht.
Das Angebot LOGINEO NRW
achtet auf den Daten-Schutz.
Was sind Daten?
Daten ist ein anderes Wort für:
Informationen.
Die Informationen sind
zum Bespiel auf dem Computer.
Oder in Akten.
Daten über einzelne Menschen nennt man:
- persönliche Daten
oder
- personenbezogene Daten.
Die persönlichen Daten muss man besonders schützen.
Das ist verboten:
Geschützte Daten
- auf einen anderen Daten-Träger speichern.
- geben von Daten an andere Personen.
Ein Daten-Träger ist eine Sache.
Auf der Sache sind Daten gespeichert.
Zum Beispiel:
- kleine Speicher-Geräte.
Kleine Speicher-Geräte sind zum Beispiel:
USB-Sticks. - ausbaubare Speicher.
- kleine Computer
Kleine Computer sind zum Beispiel:
Laptops oder Tablets.
Es gibt Gesetze für den Daten-Schutz.
Für eine Weitergabe der Materialien
benötigt der Nutzer die Nutzungs-Rechte.
Es gibt auch:
Urheber-Rechte.
Urheber-Rechte bedeutet:
Eine Person hat eine Sache gemacht.
Nur die Person darf entscheiden:
Was wird mit der Sache gemacht?
Das ist ein Beispiel:
Eine Person hat einen Text geschrieben.
Die Person hat die Rechte an dem Text.
Niemand anders darf den Text benutzen.
Man muss die Person fragen.
Wenn man den Text benutzen will.
Ein Nutzer von dem Angebot
hat eine Sache selbst gemacht?
Dann bleiben die Rechte bei dem Nutzer.
Pass-Wort-Schutz
Für die Benutzung von dem Programm
braucht der Nutzer ein Pass-Wort.
Ein Pass-Wort ist ein bestimmtes Wort.
Ein Pass-Wort ist geheim.
Das Pass-Wort ist auch wichtig für
die Anmeldung bei dem Programm.
Ein Pass-Wort besteht aus mehreren
- Buchstaben
- Zahlen
- Zeichen.
Der Nutzer schreibt das Pass-Wort
an eine bestimmte Stelle im Computer.
Das Pass-Wort muss richtig sein.
Dann arbeitet der Computer weiter.
Wird das Angebot nicht genutzt?
Dann muss der Nutzer sich abmelden.
Das ist verboten:
Die Nutzung von dem Angebot
mit einem fremden Zugang.
Das bedeutet:
Der Nutzer darf sich nicht mit einem Pass-Wort
von einer anderen Person anmelden.
Zuwider-Handlung
Zuwider-Handlung bedeutet:
Eine Person macht eine Sache.
Die Sache passt nicht zu einer anderen Sache.
Bei der Nutzung vom Angebot bedeutet
Zuwider-Handlung:
- das Angebot wird nicht richtig genutzt.
- es gibt Probleme mit dem Daten-Schutz.
- der Nutzer hält sich nicht an die Regeln.
LOGINEO NRW kann bei Zuwider-Handlung
bestimmte Sachen machen:
LOGINEO NRW
- löscht die Daten vom Nutzer.
- sperrt das Angebot für den Nutzer.
Es gibt noch mehr Regeln.
Die Regeln sind für bestimmte Personen.
Die Leitungen sind
Personal im Landes-Dienst.
Personen im Landes-Dienst sind Menschen.
Die Menschen sind bei einem Bundes-Land angestellt.
Kommunikations-Vorgänge
Kommunikation ist ein schweres Wort.
Das Wort spricht man so: Ko-mu-ni-ka-zion.
Das Wort bedeutet: Verständigung.
Bei LOGINEO NRW ist die Verständigung mit dem Computer.
Bei der Verständigung mit dem Computer gibt es Informationen.
Ein Nutzer schickt Informationen.
Ein anderer Nutzer bekommt die Informationen.
Mit dem Computer.
Die Chefs können prüfen:
Welche Informationen gibt es zwischen den Nutzern?
Die Nutzer sind in einem Verteiler gespeichert.
Ein Verteiler ist:
Eine Liste aller Nutzer auf dem Computer.
Gibt es einen Verdacht auf Missbrauch?
Dann gibt es eine Aufnahme in den Verteiler von bestimmten Personen.
Die bestimmten Personen sind:
- der Chef
- die Schul-Leitung
und
- die Leitung vom ZfsL
Das ist verboten:
Eine Aufnahme in den Verteiler für immer.
Geheimnis-Träger müssen sich nicht an die Regeln halten.
Geheimnis-Träger sind bestimmte Menschen.
Die bestimmten Menschen haben eine besondere Arbeits-Aufgabe:
Die bestimmten Menschen kennen geheime Sachen.
Zu den Geheimnis-Trägern gehören:
- die Personal-Vertretung
und
- die Daten-Schutz-Beauftragten.
Missbrauchs-Kontrolle
Missbrauch bedeutet:
- Eine Sache wird anders gebraucht.
- Eine Person hält sich nicht an die Regeln.
Es kann Hinweise geben.
Eine Person hält sich nicht an die Regeln?
Dann kann es Kontrollen geben.
Wer macht die Kontrollen?
Die Kontrollen machen
- die Schul-Leitung
- die Leitung vom ZfsL.
Bei der Kontrolle muss man sich an ein bestimmtes Gesetz halten.
Der Name von dem Gesetz ist:
Telekommunikations-Gesetz.
Die Kontrolle von
- dem Verhalten
- der Leistung
ist verboten.
Für die Kontrolle gibt es
einen bestimmten Ablauf.
Der Name von dem Ablauf ist:
Kontroll-Verfahren.
Das Kontroll-Verfahren hat 2 Teile.
Die Namen von den 2 Teilen ist:
- Kontroll-Stufe 1
und
- Kontroll-Stufe 2.
Kontroll-Stufe 1
In der Kontroll-Stufe 1 gibt es die Überprüfung von Daten.
Die Daten sind anonym.
Anonym bedeutet:
Man weiß nicht:
Von wem sind die Daten?
Wer macht die Überprüfung?
Die Überprüfung machen bestimmte Personen:
- die Schul-Leitung
- die Leitung vom ZfsL.
Die Personen nennt man auch:
Leitungen.
Die Leitungen bekommen Informationen
von den Daten-Schutz-Beauftragten.
Die Daten-Schutz-Beauftragte sind Fach-Leute.
Die Fach-Leute sorgen für den Daten-Schutz.
Die Leitungen müssen den Daten-Schutz-Beauftragten schreiben:
- Welchen Hinweis gibt es?
- Warum sind die Informationen wichtig?
- Warum muss die Kontrolle sein?
Das Ergebnis der Kontrolle kann sein:
Es gibt Verstöße gegen die Regeln.
Das bedeutet:
Jemand hält sich nicht an die Regeln.
Die Leitungen müssen die Nutzer informieren:
- Jemand hält sich nicht an die Regeln.
- Es kann die Kontroll-Stufe 2 geben.
Wenn es weiter die Verstöße gibt.
Die Kontroll-Stufe 2 ist nicht mehr anonym.
Das bedeutet:
Man weiß dann:
Von wem sind die Daten?
Kontroll-Stufe 2
Die Kontroll-Stufe 2 ist
die Überprüfung von bestimmten Nutzern.
Das sind die Gründe für die Kontroll-Stufe 2:
Es gibt Hinweise:
Der Nutzer
- hält sich nicht an die Regeln.
- speichert zu viele Daten
von anderen Internet-Seiten.
Die Kontrolle machen die Leitungen:
- die Schul-Leitung
- die Leitung des ZfsL.
Die Leitungen müssen für sich aufschreiben:
- Warum muss es die Kontrolle geben?
- Wie viele Daten sind in der Kontrolle?
- In welcher Zeit soll die Kontrolle sein?
Die Kontrolle darf nicht
für alle Nutzer vom Angebot sein.
Die Leitungen schreiben an die Datenschutz-Beauftragten:
Das Schreiben ist eine Forderung:
Die Leitungen brauchen Informationen
von dem Daten-Schutz-Beauftragten.
Die Leitungen müssen den Daten-Schutz-Beauftragten schreiben:
- Welche Hinweise gibt es?
- Warum sind die Informationen wichtig?
- Warum muss die Kontrolle sein?
Vielleicht entscheidet der Daten-Schutz-Beauftragte:
Der Daten-Schutz-Beauftragte ist gegen die Kontrolle.
Dann darf es die Kontrolle nicht geben.
Der Nutzer muss das Ergebnis von der Kontrolle bekommen.
Schriftlich.
Der Nutzer muss die Möglichkeit bekommen:
Der Nutzer sagt seine Meinung.
Die Meinung ist zu dem Ergebnis von der Kontrolle.
Nach dem Ende von der Kontrolle
muss man die Informationen für die Kontrolle löschen.
Es kann weitere dienstrechtliche Maßnahmen geben.
Dienstrechtliche Maßnahmen bedeutet:
Es kann noch mehr Kontrollen geben:
Haben sich die Nutzer an die Regeln gehalten?
Dafür gibt es bestimmte Gesetze.
Die Übersetzung und Prüfung
vom Text in Leichte Sprache ist von:
Büro für Leichte Sprache an Rhein und Ruhr
bei „Leben im Pott“,
Lebenshilfe Oberhausen e.V.
www.leben-im-pott.com
leichte-sprache@lebenshilfe-oberhausen.de
Mitglied in der Deutschen Gesellschaft für Leichte Sprache
Die Bilder sind von:
Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Stefan Albers, Atelier Fleetinsel
Männliche und weibliche Schreib-Weise
sind im Text gleich.
Alle sind mit einer Schreib-Weise gemeint.