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Fragen und Antworten zu LOGINEO NRW Messenger

LOGINEO NRW Messenger


Allgemeines

Was kann der LOGINEO NRW Messenger?

  • Der LOGINEO NRW-Messenger ist ein modernes und sicheres Kommunikationssystem für Lehrerinnen und Lehrer und Schülerinnen und Schüler.
  • Er ermöglicht sichere Einzel- und Gruppenchats, das Hochladen von Dateien in Chaträume und, sofern die Videokonferenzoption beantragt und genutzt wird, auch Sprach- und Videochats (Videokonferenzen).
  • Der LOGINEO NRW-Messenger zeichnet sich durch moderne Features sowie eine sichere Ende-zu-Ende Verschlüsselung aus.

Was kostet der LOGINEO NRW Messenger?

Das Land NRW stellt seinen Schulen und ZfsL den LOGINEO NRW Messenger einschließlich des Vieokonferenztools kostenlos zur Verfügung.

Wie kann ich als Lehrkraft einen Raum im LOGINEO NRW Messenger abschließen?

Es ist möglich, die Rechte der Teilnehmer in einem Raum, für die Zeit in der Sie nicht da sind, einzuschränken. Somit ist es zum Beispiel nicht mehr möglich für andere Teilnehmer während Ihrer Abwesenheit zu schreiben. Dadurch ist der Raum, ähnlich wie ein Klassenraum, abgeschlossen. Eine Videoanleitung dazu finden Sie unter Anleitungen und Videos.

Welche technische Basis wurde für den LOGINEO NRW Messenger gewählt?

Der LOGINEO NRW Messenger basiert auf dem OpenSource-Messenger Element und nutzt das Matrix-Protokoll, das von der Matrix.org Foundation verwaltet wird und ein offener Standard ist. Die Videokonferenzoption basiert auf der Open-Source-Anwendung Jitsi. Diese wird auch von verschiedenen Behörden in Europa genutzt.

Muss ich LOGINEO NRW nutzen, um den LOGINEO NRW Messenger mit der Videokonferenzoption nutzen zu können?

Nein, beim LOGINEO NRW Messenger handelt es sich um ein eigenständiges Produkt. Der LOGINEO NRW Messenger inklusive Videokonferenzoption kann auch unabhängig von der Schulplattform LOGINEO NRW und dem LOGINEO NRW LMS genutzt werden. Der LOGINEO NRW Messenger ermöglicht den schnellen und sicheren Austausch per Chat. Im Gegensatz zu vielen anderen Messengerdiensten ist dazu keine Telefonnummer nötig.

Die Schulplattform LOGINEO NRW bietet sichere E-Mailkommunikation, unterstützt die schulische Organisation und den Dateiaustausch per sicherer Cloud.

Handelt es sich bei der Benutzerkennung für den LOGINEO NRW Messenger auch um eine E-Mail-Adresse?

Nein, mit dem LOGINEO NRW Messenger ist der Austausch von Textnachrichten möglich wie bei anderen Messenger-Diensten. Die vergebene Benutzerkennung kann nicht als E-Mail-Adresse verwendet werden.

Was unterscheidet den LOGINEO NRW Messenger von anderen Messengerdiensten?

Der LOGINEO NRW Messenger wird im Auftrag des Landes NRW datensicher gehostet. Es fallen keine Kosten für die Schulen an. Der LOGINEO NRW Messenger lässt sich nutzen, ohne eine Telefonnummer anzugeben. Der LOGINEO NRW Messenger ist so konzipiert, dass er auch bei großer Belastung stabil und zuverlässig einsatzbereit ist. Er enthält zudem eine integrierte Videokonferenzoption.


Beantragung und Einrichtung

Wie erhalte ich den LOGINEO NRW Messenger?

Den LOGINEO NRW Messenger können Sie unter https://logineonrw-messenger.de beantragen. Nach Auslieferung des LOGINEO NRW Messengers können Sie dort auch die Videokonferenzoption beantragen.

Kann ich den LOGINEO NRW Messenger auch ohne Videokonferenzoption erhalten?

Ja, das ist möglich. Bei der Beantragung werden Sie gefragt, ob Sie die Videokonferenzoption dazubuchen möchten. Sie können die Option auch später noch dazubuchen.

Wie lange dauert es, bis meine Schule/mein ZfsL den LOGINEO NRW Messenger mit der Videokonferenzoption nutzen kann?

Nach der Beantragung ist der Messenger innerhalb weniger Stunden oder Tage verfügbar.

Ist eine Einverständniserklärung von den Nutzerinnen und Nutzern nötig?

Ja, eine Einverständniserklärung wird bei der Erstanmeldung abgefragt.


Datenschutz und Privatsphäre

Wie wird der Datenschutz gewährleistet?

Mit der vom LOGINEO NRW-Messenger verwendeten Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist gewährleistet, dass die Nachrichten und Dateien verschlüsselt werden, bevor sie ein Gerät verlassen. Sie bleiben verschlüsselt, bis sie die Geräte der anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmer erreichen.

• Ende-zu-Ende-verschlüsselte Nachrichten können nur von den Gesprächsteilnehmerinnen und -teilnehmern gelesen werden. Die dazu notwendigen Schlüssel („Keys“) werden durch die Schlüsselsicherung verwaltet. Zur Sicherung dieses Speichers wird die Wiederherstellungspassphrase oder ein Wiederherstellungsschlüssel verwendet. Unterstützung bei der Einrichtung und Nutzung der Schlüsselsicherung finden Sie unter Anleitungen und Videos.

Wer kann meine Nachrichten im LOGINEO NRW Messenger lesen?

Dank der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung können Ihre Nachrichten nur von den direkten Gesprächsteilnehmerinnen und -teilnehmern und niemandem sonst gelesen werden.

Was ist die im LOGINEO NRW Messenger genutzte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung?

Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bedeutet, dass Nachrichten und Dateien verschlüsselt werden, bevor sie das Gerät verlassen, und verschlüsselt bleiben, bis sie die Geräte der anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmer erreichen. Ende-zu-Ende-verschlüsselte Nachrichten können nur von den Gesprächsteilnehmerinnen und -teilnehmer gelesen werden. Hierzu werden persönliche Keys angelegt. Diese Keys müssen von jedem Benutzer bzw. jeder Benutzerin sorgfältig aufbewahrt werden.


Private Endgeräte

Läuft der LOGINEO NRW Messenger auf allen Betriebssystemen und Browsern?

Der LOGINEO NRW Messenger mit Videokonferenzoption funktioniert auf allen Betriebssystemen (Windows, macOS, Linux, iOS, iPadOS, Android), die mit aktuellen Browsern ausgestattet sind. Weitere Hinweise finden Sie dazu in der Kurzanleitung.

Um den LOGINEO NRW Messenger zu nutzen, wurde eine speziell angepasste Web-Applikation veröffentlicht, die unter https://IhreSchulnummer.logineonrw-messenger.de zu finden ist.

Da es sich bei der zugrundeliegenden Technik um ein offenes System handelt, ist die Nutzung des LOGINEO NRW Messengers auch…

  • über das Programm Element (https://element.io) für macOS und Windows oder
  • über die App „Element Messenger“ aus dem Apple App Store und von Google Play möglich.



LOGINEO NRW Messenger Videokonferenzoption


Allgemeines

Was kann ich mit der Videokonferenzoption machen?

Teilnehmende einer Konferenz können per Bild und Ton miteinander kommunizieren, Bildschirminhalte, zum Beispiel Präsentationen, einblenden (ab einer Anzahl von drei Personen) und sich mit anderen parallel zur Konferenz per Chat austauschen. Kamera und Mikrofon lassen sich gezielt ein- und ausschalten.

Was ist der Unterschied zwischen der LOGINEO NRW Messenger Videokonferenzoption und anderen Videokonferenzsystemen?

Der LOGINEO NRW Messenger wird im Auftrag des Landes NRW betrieben und ist hinsichtlich des Datenschutzes rechtskonform. Der Beitritt zu einer existierenden Gruppe erfolgt nur über eine Einladung. Die Kommunikation bei Videokonferenzen erfolgt verschlüsselt.

Sind die Videokonferenzen zeitlich begrenzt?

Nein, die Videokonferenzen sind zeitlich nicht begrenzt. Die Konferenz wird nach einer bestimmten Zeit nicht automatisch beendet wie bei einigen anderen Videokonferenztools. Die Lehrkraft, die eine Konferenz erstellt hat, kann diese auch für alle Teilnehmenden beenden. Die genauen Schritte werden in der Kurzanleitung beschrieben.


Beantragung und Einrichtung

Meine Schule nutzt den LOGINEO NRW Messenger bereits. Wie erhalte ich die Videokonferenzoption?

Um die Videokonferenzoption zu erhalten, melden Sie sich mit Ihrer Schulnummer im Bestellportal unter https://manage.logineonrw-messenger.de an. Anschließend können Sie dort die Videokonferenzoption beantragen.

Kann ich die Videokonferenzoption auch ohne den LOGINEO NRW Messenger nutzen?

Nein, die Videokonferenzoption ist im LOGINEO NRW Messenger integriert.


Datenschutz und Privatsphäre

Ist die Videokonferenzoption sicher?

Voraussetzung, um die Videokonferenzoption nutzen zu können, ist ein Zugang zum LOGINEO NRW Messenger. Diese Zugänge werden durch die Schule vergeben. Die Kommunikation bei Videokonferenzen erfolgt verschlüsselt. Inhalte können nur von Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Videokonferenz eingesehen werden.

Wie kann ich als Lehrerin bzw. Lehrer meine Videokonferenz vor unberechtigten Nutzerinnen und Nutzern schützen?

Dies ist mithilfe der Lobbyfunktion möglich. Die Lobby (engl.: „Empfangshalle“) dient als Vorzimmer zur Videokonferenz, das Schülerinnen und Schüler betreten können. Die Lehrerin bzw. der Lehrer erhält einen Hinweis, dass sich Personen in der Lobby befinden und kann anhand der Namen die Teilnahme an der Videokonferenz für jede Person bestätigen oder ablehnen.
Gespräche sind im Lobbybereich im LOGINEO NRW Messenger nicht möglich, sondern erst in der Videokonferenz.
Wie Sie die Lobbyfunktion nutzen können, lesen Sie in der Kurzanleitung zur Videokonferenzoption (PDF, 1,7 MB).


Funktionen und Module

Wie starte ich als Lehrerin bzw. Lehrer eine Videokonferenz?

Die Grundlagen zur Nutzung der Videokonferenzoption finden Sie in der Kurzanleitung.

Können Schülerinnen und Schüler eine Videokonferenz starten?

Nein, nur Lehrende können eine Videokonferenz mit anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern starten.

Wie kann ich als Schülerin bzw. Schüler an einer Videokonferenz teilnehmen?

Schülerinnen und Schüler können auf Einladung ihrer Lehrerin bzw. ihres Lehrers teilnehmen. Die genauen Schritte werden in der Kurzanleitung beschrieben.

Kann ich auch an der Videokonferenz teilnehmen, wenn diese bereits begonnen hat?

Ja, Sie können auch an einer Videokonferenz teinehmen, wenn diese bereits begonnen hat. Dass eine Konferenz gestartet wurde, ist im Browser am oberen „Jitsi-Balken“ und in der „Element“-App am unteren „Jitsi-Balken“ zu erkennen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Kurzanleitung.


Private Endgeräte

Mit welchen Geräten und Betriebssystemen kann ich die Videokonferenzoption nutzen?

Die LOGINEO NRW Messenger Videokonferenzoption kann mit dem Smartphone, dem Tablet oder einem Laptop bzw. PC genutzt werden. Sie funktioniert auf allen verbreiteten Betriebssystemen (Windows, macOS, Linux, iOS, iPadOS, Android), die mit gängigen aktuellen Browsern (wie Chrome, Chromium, Firefox, Edge) ausgestattet sind. Andere Browser werden nicht oder nur teilweise unterstützt (z. B. Internet Explorer und ältere Versionen von Edge, Safari).

Seite zuletzt geprüft und aktualisiert: 18.März 2024

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